{"id":89,"date":"2020-03-09T19:02:32","date_gmt":"2020-03-09T18:02:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dachgarten-gmbh.at\/?page_id=89"},"modified":"2020-04-05T15:41:02","modified_gmt":"2020-04-05T13:41:02","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.dachgarten-gmbh.at\/?page_id=89","title":{"rendered":"AGB&#8217;s"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-file\"><a href=\"https:\/\/www.dachgarten-gmbh.at\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/AGB-Dachgarten-GmbH.pdf\">AGB &#8211; Dachgarten GmbH<\/a><a href=\"https:\/\/www.dachgarten-gmbh.at\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/AGB-Dachgarten-GmbH.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download>Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der Unternehmen<\/strong> <strong>im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (Landschaftsg\u00e4rtner)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.&nbsp;Geltungsbereich<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>1.1. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Landschaftsg\u00e4rtner (im Folgenden \u201eAuftragnehmer\u201c), das sind insbesondere alle Arbeiten, Lieferungen und sonstigen Leistungen durch Unternehmen im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (Landschaftsg\u00e4rtner), soweit im Einzelfall keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen werden. <\/p>\n\n\n\n<p>1.2. Die Ausf\u00fchrung aller Arbeiten, Lieferungen und sonstigen Leistungen erfolgt nach den in der \u00d6NORM B 2110 geregelten Standards, sofern diese Gesch\u00e4ftsbedingungen nichts Abweichendes regeln und die Bestimmungen der \u00d6NORM B 2110 diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen nicht widersprechen. <\/p>\n\n\n\n<p>1.3.&nbsp;Auf Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes finden diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Anwendung, soweit sie nicht zwingenden Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen. <\/p>\n\n\n\n<p>1.4. Entgegenstehende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers gelten selbst bei Kenntnis durch den Auftragnehmer nur dann, wenn sie vom Auftragnehmer ausdr\u00fccklich und schriftlich anerkannt und best\u00e4tigt werden. <\/p>\n\n\n\n<p>1.5. Von diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichende oder diese erg\u00e4nzende Vereinbarungen bed\u00fcrfen der Schriftform. <\/p>\n\n\n\n<p>1.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so ber\u00fchrt dies die Verbindlichkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Vertr\u00e4ge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am n\u00e4chsten kommt, zu ersetzen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.&nbsp;Angebot <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>2.1. Die Angebote des Auftragnehmers samt dazugeh\u00f6riger Unterlagen sind, soweit nichts anderes festgelegt ist, freibleibend und unverbindlich und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschlie\u00dflich des Honorars. <\/p>\n\n\n\n<p>2.2. Die Annahme eines vom Auftragnehmer erstellten Anbotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistungen m\u00f6glich. <\/p>\n\n\n\n<p>2.3. Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab dessen Zugang beim Auftragnehmer gebunden. Auftr\u00e4ge des Auftraggebers gelten erst durch schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung des Auftragnehmers als angenommen. <\/p>\n\n\n\n<p>2.4. S\u00e4mtliche technischen und sonstigen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielf\u00e4ltigung und Ver\u00f6ffentlichung bedarf der ausdr\u00fccklichen Zustimmung des Auftragnehmers. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.&nbsp;Vertragsabschluss <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>3.1.&nbsp;Auftr\u00e4ge und Bestellungen verpflichten den Auftragnehmer erst nach der durch ihn erfolgten Auftragsbest\u00e4tigung. Der Auftragnehmer kann jedoch vor Beginn der Vertragserf\u00fcllung oder w\u00e4hrend derselben vom Vertrag ohne Schadenersatzverpflichtung zur\u00fccktreten, wenn h\u00f6here Gewalt die Durchf\u00fchrung oder die Materialbeschaffung unm\u00f6glich macht. <\/p>\n\n\n\n<p>3.2.&nbsp;Die Vergabe des Auftrages, ganz oder teilweise, an Subunternehmer bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. <\/p>\n\n\n\n<p>3.3.&nbsp;\u00c4nderungen, Erg\u00e4nzungen oder Zusatzauftr\u00e4ge bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung durch den Auftragnehmer. Mitarbeiter und sonstige vom Auftragnehmer herangezogene Arbeitskr\u00e4fte sind nicht zur Entgegennahme von \u00c4nderungen, Erg\u00e4nzungen oder Zusatzauftr\u00e4gen berechtigt, sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber nichts Gegenteiliges, insbesondere eine Bevollm\u00e4chtigung bestimmter Personen mitgeteilt hat. \u00c4nderungen, Erg\u00e4nzungen oder Zusatzauftr\u00e4ge, die entgegen dieser Bestimmung einer Arbeitskraft \u00fcbertragen werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers und k\u00f6nnen daher vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden. <\/p>\n\n\n\n<p>3.4.&nbsp;Arbeiten, die zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Durchf\u00fchrung des Auftrages unbedingt notwendig bzw. unvermeidlich sind, jedoch ohne Verschulden des Auftragnehmers erst w\u00e4hrend der Arbeitsdurchf\u00fchrung erkannt werden, sind dem Auftraggeber unverz\u00fcglich zu melden. Sofern es sich dabei um unbedingt notwendige bzw. unvermeidliche Arbeiten handelt, die eine Kosten\u00fcberschreitung um mehr als 15% des vereinbarten Entgelts bewirken, muss der Auftraggeber diese vor Durchf\u00fchrung genehmigen. Nur wenn der Auftraggeber die Arbeiten genehmigt, ist er verpflichtet, diese zu bezahlen. Ansonsten kann der Auftraggeber aber aus diesem Grund vom Vertrag zur\u00fccktreten. In diesem Fall sind alle bisher geleisteten Arbeiten zu verg\u00fcten. Bei einer Kosten\u00fcberschreitung von weniger als 15% des vereinbarten Entgelts ist der Auftraggeber auch ohne eine Genehmigung zur Bezahlung verpflichtet. <\/p>\n\n\n\n<p>Werden im\nLaufe der Durchf\u00fchrung der Arbeiten \u00fcber das Angebot hinausgehende Arbeiten f\u00fcr\nzweckm\u00e4\u00dfig erkannt, so ist ebenfalls dem Auftraggeber unverz\u00fcglich Nachricht zu\ngeben. Wenn der Auftraggeber diese Arbeiten genehmigt, gelten sie als\nZusatzauftr\u00e4ge, die gesondert zu verrechnen sind<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.&nbsp;Ausf\u00fchrung der Arbeiten<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>4.1. Zur Ausf\u00fchrung der Leistung ist der Auftragnehmer erst nach Schaffung aller baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen durch den Auftraggeber verpflichtet. <\/p>\n\n\n\n<p>4.2. Vereinbarte Ausf\u00fchrungstermine gelten als Richtwerte. Bei Arbeiten, die von den Witterungsverh\u00e4ltnissen abh\u00e4ngig sind, erstrecken sich die vereinbarten Ausf\u00fchrungstermine in dem Ausma\u00df, in dem die Witterungsverh\u00e4ltnisse die Arbeiten verz\u00f6gern bzw. unm\u00f6glich machen. <\/p>\n\n\n\n<p>4.3.&nbsp;Die notwendige Ger\u00fcstung, Aufzugsm\u00f6glichkeit samt Wartung, Bauwasser, Strom und sonstige notwendigen, baulichen Voraussetzungen hat der Auftraggeber, wenn nicht ausdr\u00fccklich anderes vereinbart worden ist, kostenlos beizustellen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.&nbsp;Abnahme <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>5.1. Der Auftragnehmer hat die Fertigstellung des Auftrages unverz\u00fcglich anzuzeigen. Sofern das nicht erfolgt, gilt auch der Zugang der Rechnung beim Auftraggeber als Anzeige der Fertigstellung. <\/p>\n\n\n\n<p>Eine\nAbnahmebesichtigung hat innerhalb von 8 Tagen nach der Anzeige oder dem Zugang\nder Rechnung beim Auftraggeber zu erfolgen. <\/p>\n\n\n\n<p>Der\nAuftraggeber kann auf die Abnahmebesichtigung verzichten. Als Verzicht gilt,\nwenn der Auftraggeber die Besichtigung nicht innerhalb von 8 Tagen nach\nerfolgter Anzeige oder Zugang der Rechnung verlangt. Verbraucher im Sinne des\nKonsumentenschutzgesetzes werden hierauf bei Fristbeginn besonders hingewiesen.\n<\/p>\n\n\n\n<p>5.2. Bei Fundamenten oder anderen sp\u00e4ter nicht mehr messbaren Ausf\u00fchrungen kann der Auftraggeber die Ausma\u00dfkontrolle nur verlangen, solange die Ausma\u00dfe feststellbar sind. <\/p>\n\n\n\n<p>5.3. Die bei der Abnahmebesichtigung festgestellte Fertigstellung der Arbeiten und ihr Ausma\u00df hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverz\u00fcglich zu best\u00e4tigen (Abnahmebest\u00e4tigung). Dies gilt auch f\u00fcr die vorzeitige Besichtigung von Fundamenten oder anderen, sp\u00e4ter nicht mehr messbaren Ausf\u00fchrungen. <\/p>\n\n\n\n<p>5.4. Pflanzen gelten am vereinbarten Tag ihrer Einpflanzung an den Auftraggeber als \u00fcbernommen. Dies gilt auch bei Nichtanwesenheit des Auftraggebers. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. M\u00e4ngelr\u00fcge<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>6.1. F\u00fcr Lieferungen unter Unternehmern gilt \u00a7 377 UGB: Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers sind nach der Anzeige der Fertigstellung im Rahmen der Abnahmebesichtigung zu untersuchen. M\u00e4ngel, die dabei festgestellt werden bzw. leicht oder bei entsprechender Aufmerksamkeit feststellbar sind, sind unverz\u00fcglich nach der Abnahmebesichtigung schriftlich zu r\u00fcgen. <\/p>\n\n\n\n<p>6.2. Sp\u00e4ter hervorkommende M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen. <\/p>\n\n\n\n<p>6.3. Musste der Auftraggeber oder eine von ihm bestellte \u00f6rtliche Bauleitung oder sonstige fachm\u00e4nnische Aufsicht w\u00e4hrend der Ausf\u00fchrung von Arbeiten oder bei der Lieferung von Pflanzen M\u00e4ngel erkennen, so sind diese unverz\u00fcglich nach deren m\u00f6glicher Entdeckung zu r\u00fcgen. <\/p>\n\n\n\n<p>6.4. Erfolgt keine Abnahmebest\u00e4tigung, so gilt die Leistung oder Lieferung als ordnungsgem\u00e4\u00df \u00fcbernommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 8 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung oder dem Zugang der Rechnung allf\u00e4llige M\u00e4ngel schriftlich ger\u00fcgt hat. Wird eine M\u00e4ngelr\u00fcge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gew\u00e4hrleistungs- oder Schadenersatzanspr\u00fcchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, aufgrund von M\u00e4ngeln sind in diesem F\u00e4llen ausgeschlossen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>7. Gew\u00e4hrleistung und Gew\u00e4hrleistungsfrist, Schadenersatz<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>7.1. Der Auftragnehmer leistet Gew\u00e4hr, dass seine Leistungen die im Vertrag ausdr\u00fccklich bedungenen bzw. sonst die gew\u00f6hnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben und die Arbeiten sachgerecht und fachgerecht ausgef\u00fchrt wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>Falls Materialien\nund Pflanzen vom Auftraggeber beigestellt werden, erstreckt sich die Haftung\ndes Auftragnehmers auf die fachgem\u00e4\u00dfe Arbeit, nicht aber auf Anspr\u00fcche aus den\nbeigestellten Pflanzen und Materialien. <\/p>\n\n\n\n<p>7.2. Mutterboden oder Humuslieferungen werden vom Auftragnehmer nur nach der \u00e4u\u00dferen Struktur und Beschaffenheit gepr\u00fcft. F\u00fcr hierbei nicht feststellbare M\u00e4ngel, insbesondere im N\u00e4hrstoffgehalt wie in der Sch\u00e4dlingsfreiheit, wird keine Haftung \u00fcbernommen. <\/p>\n\n\n\n<p>7.3. F\u00fcr Setzungssch\u00e4den, die an Arbeiten auf nicht vom Auftragnehmer ausgef\u00fclltem Gel\u00e4nde entstehen, so wie f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch eine Verunkrautung des Bodens entstehen, wird nicht gehaftet. Die Verpflichtung des Auftragnehmers, nach Ma\u00dfgabe des erteilten Auftrages das Unkraut zu bek\u00e4mpfen, wird dadurch nicht ber\u00fchrt. <\/p>\n\n\n\n<p>7.4. Wenn der Auftragnehmer Pflanzen oder Saatgut liefert, so hat er M\u00e4ngel, die darin bestehen, dass Pflanzen nicht anwachsen oder Saatgut nicht aufgeht, nur dann auf seine Kosten zu beseitigen, wenn ihm die Pflege f\u00fcr mindestens eine Vegetationsperiode, im allgemeinen f\u00fcr ein Jahr, \u00fcbertragen wurde. Von dieser Verpflichtung ist er jedoch befreit, wenn die Sch\u00e4den auf das seiner Einflussnahme entzogene Verhalten von Menschen, Haustieren, Wild, Weidevieh oder sonstiger \u00e4u\u00dferer Einfl\u00fcsse oder auf ein starkes Auftreten von pflanzlichen oder tierischen Sch\u00e4dlingen zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Die Kosten f\u00fcr die Pflege sind gesondert zu vereinbaren. <\/p>\n\n\n\n<p>7.5. Treten M\u00e4ngel auf, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, so kann der Auftraggeber ihre Beseitigung verlangen, jedoch nur, wenn die Beseitigung keinen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Aufwand erfordert. Sollte eine Beseitigung des Mangels sowohl durch Verbesserung als auch durch Austausch einer Lieferung \/ Leistung m\u00f6glich sein, entscheidet der Auftragnehmer, auf welche Art er den Gew\u00e4hrleistungsanspruch erf\u00fcllt. Wenn die Beseitigung einen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Aufwand erfordern w\u00fcrde, kann der Auftraggeber nur verlangen, dass die Verg\u00fctung in angemessener H\u00f6he herabgesetzt wird. <\/p>\n\n\n\n<p>7.6. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt 3 Jahre ab Abnahme (vergleiche oben Abschnitt 5) der vertraglichen Leistung, sofern nicht in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen ausdr\u00fccklich etwas anderes festgehalten ist. F\u00fcr Gesch\u00e4fte zwischen Unternehmern wird die Beweislastumkehr des \u00a7 924 ABGB ausgeschlossen. <\/p>\n\n\n\n<p>7.7. F\u00fcr Sch\u00e4den oder Verz\u00f6gerungen, die dem Auftraggeber durch h\u00f6here Gewalt oder Dritte entstehen, entf\u00e4llt jegliche Haftung, auch w\u00e4hrend der Ausf\u00fchrung der Arbeiten. F\u00fcr alle anderen Sch\u00e4den, ausgenommen Personensch\u00e4den, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Bei Gesch\u00e4ften zwischen Unternehmern ist das Vorliegen von grober Fahrl\u00e4ssigkeit vom Gesch\u00e4digten zu beweisen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>8. Rechnungslegung und Zahlung <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>8.1. Mit den vereinbarten Preisen werden alle vertraglich vereinbarten Lieferungen und Leistungen einschlie\u00dflich der Nebenleistungen im Sinne der \u00d6NORM 2241 abgegolten, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. <\/p>\n\n\n\n<p>8.2. Mangels abweichender vertraglicher Vereinbarung erfolgt die Verrechnung nach der tats\u00e4chlich geleisteten Arbeitszeit bzw. der bei der Abnahme festgestellten Mengenermittlung. \u00dcber Abschnitt 8.1. hinausgehende Leistungen, insbesondere Leistungen, die im Anbot nicht ausdr\u00fccklich angef\u00fchrt sind, sowie \u00c4nderungen, Erg\u00e4nzungen oder Zusatzauftr\u00e4ge, werden aufgrund der aufgewendeten Arbeitszeit und der damit verbundenen Lieferungen nach den \u00fcblichen Verrechnungss\u00e4tzen berechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>8.3. Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausf\u00fchrung<\/p>\n\n\n\n<p>a)&nbsp;Lohnkostenerh\u00f6hungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag oder <\/p>\n\n\n\n<p>b)&nbsp;Materialkostenerh\u00f6hungen aufgrund von Empfehlungen der Parit\u00e4tischen Kommission oder aufgrund von \u00c4nderungen der Weltmarktpreise f\u00fcr Rohstoffe ein, so erh\u00f6hen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, wenn zwischen Auftragserteilung und Abschluss der Leistungsausf\u00fchrung nicht weniger als 2 Monate liegen.<\/p>\n\n\n\n<p>8.4. Teilrechnungen oder Abschlagszahlungen aufgrund von Teilrechnungen oder Teilaufstellungen sind abz\u00fcglich eines 7%igen Deckungsr\u00fccklasses binnen 8 Tagen zu bezahlen. Schlussrechnungen sowie saisonm\u00e4\u00dfige Abschlussrechnungen sind binnen 30 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen. Skontoabz\u00fcge sind, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich vereinbart werden, unzul\u00e4ssig. Der Deckungsr\u00fccklass kann \u00fcber Verlangen des Auftragnehmers durch einen Bankgarantiebrief ersetzt werden. <\/p>\n\n\n\n<p>8.5. Die H\u00f6chstsumme des Haftr\u00fccklasses darf 3 % der Auftragssumme nicht \u00fcbersteigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Haftr\u00fccklass durch eine Bankgarantie zu ersetzen. Zum Abzug eines Haftr\u00fccklasses ist eine ausdr\u00fcckliche schriftliche Vereinbarung bei Vertragsabschluss erforderlich. <\/p>\n\n\n\n<p>8.6. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der H\u00f6he von mindestens 6 % \u00fcber der jeweiligen Bankrate zu berechnen; hierdurch werden dar\u00fcber hinaus gehende Schadenersatzanspr\u00fcche nicht beeintr\u00e4chtigt. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>9. Eigentumsvorbehalt<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>9.1.&nbsp;Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben s\u00e4mtliche Lieferungen, soweit sie ohne Zerst\u00f6rung oder Ver\u00e4nderung ihrer Wesensart entfernt werden k\u00f6nnen, im Eigentum des Auftragnehmers. <\/p>\n\n\n\n<p>9.2. Der Auftragnehmer darf daher auf Kosten des Auftraggebers nach \u00dcberschreitung des vorgesehenen Zahlungszieles und nach vorheriger schriftlicher Androhung der Aus\u00fcbung des Eigentumsvorbehaltes die Lieferung entfernen. Allf\u00e4llige, dar\u00fcber hinausgehende Schadenersatzanspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>10. Schiedsgutachten und Gerichtsstand<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>10.1. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber \u00fcber Fragen fachlicher Art ist das Schiedsgutachten eines Sachverst\u00e4ndigen, der auf Antrag eines der Streitteile von der Wirtschaftskammer des Bundeslandes, in dem der Auftragnehmer seinen Unternehmenssitz hat, aus der Liste der st\u00e4ndig gerichtlich beeideten Sachverst\u00e4ndigen zu bestellen ist, bindend. Die Kosten des Gutachtens tr\u00e4gt jener Teil, dessen Meinung unterliegt, im Zweifelsfalle werden die Kosten von den Streitteilen je zur H\u00e4lfte getragen. <\/p>\n\n\n\n<p>10.2.&nbsp;Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien ist ausschlie\u00dflich \u00f6sterreichisches Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist dasjenige sachlich zust\u00e4ndige Gericht \u00f6rtlich zust\u00e4ndig, in dessen Sprengel die Leistungserf\u00fcllung erfolgte, sofern keine andere vertragliche Vereinbarung vorliegt oder zwingende gesetzliche Regelungen nichts anderes bestimmen. <\/p>\n\n\n\n<p>Herausgegeben von der Bundesinnung der G\u00e4rtner und Floristen im November 2006.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a href=\"https:\/\/www.dachgarten-gmbh.at\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/AGB-Dachgarten-GmbH.pdf\">AGB &#8211; Dachgarten GmbH<\/a><a href=\"https:\/\/www.dachgarten-gmbh.at\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/AGB-Dachgarten-GmbH.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download>Herunterladen<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der Unternehmen im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (Landschaftsg\u00e4rtner) 1.&nbsp;Geltungsbereich 1.1. 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